Förderantrag stellen
Hilfe für Patienten, Angehörige und Institutionen
© setthaphat dodchai by iStock
Hilfe für Patienten
Die Konfrontation mit der Diagnose und die Therapie von Leukämie, Lymphomen oder anderen Erkrankungen des Blut- oder Lymphsystems stellen eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar. Durch die lebensnotwendigen Behandlungen können Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen entstehen. Diese erschweren oft die Rückkehr in das gewohnte Arbeitseben. Blutkrebspatienten haben dadurch zeitweise oder dauerhaft weniger finanzielle Ressourcen zur Verfügung als vor der Erkrankung.
Betroffene, die infolge ihrer Erkrankung und der anschließenden Therapie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können finanzielle Zuwendungen beantragen.
Beispielsweise:
- Kosten, die für oder während eines Klinik bzw. Reha-Aufenthaltes anfallen, z. B. für eine Telefonkarte / TV- Anschluss / WLAN-Gebühren
- Dinge des täglichen Bedarfs wie Nachtwäsche, Hygiene-Artikel, Sportbekleidung o.ä.
- Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten zu Patientenveranstaltungen
- Fahrtkosten zu Arztbesuchen
Hilfe für Angehörige
Die Carpe diem Stiftung unterstützt nicht nur Patienten, sondern auch deren Angehörige, da deren Belastungen ebenfalls groß sind. Wer als Angehöriger immer im Einsatz ist, kann schnell an seine Grenzen kommen. Auch hier wollen wir helfen und „kleine Auszeiten“ zum Kraft tanken ermöglichen. Oder die Bezuschussung bzw. Übernahme von Übernachtungskosten, wenn Angehörige ihren erkrankten Partner z. B. während einer Reha-Maßnahme begleiten möchten.
Fördervoraussetzungen für Patienten & Angehörige
Wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, helfen wir gerne. Antragsteller ist immer der Patient – auch für die Förderung von Angehörigen. Von ihm sind vorzulegen:
- eine ärztliche Bescheinigung des Patienten über die bestehende hämato-onkologische Erkrankung
- ein Nachweis des festen Wohnsitzes in Deutschland: beidseitige Kopie des Personalausweises oder eine Meldebescheinigung
- einen endgültigen (keinen vorläufigen!) und kompletten Bescheid (alle Seiten!) über eine der folgenden Leistungen (Abgabenordnung (§ 53 Nr. 2 S.6 [AO]):
- Bürgergeld (vormals Hartz IV; Sozialgesetzbuch II [SGB II])
- Grundsicherung im Alter (Sozialgesetzbuch XII [SGB XII])
- ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII [SGB XII])
- Wohngeld (Wohngeldgesetz [WoGG])
- Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz [BKGG])
- Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz [BVG])
Bitte nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular zur Antragstellung. Hier können Sie unkompliziert alle Dokumente hochladen.
Antrag per Post
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch postalisch oder per Fax zusenden. Geben Sie bitte Ihre Bankdaten und Ihre Telefonnummer für Rückfragen an und achten Sie beim Faxen auf die Übertragungsqualität Ihrer Unterlagen, damit diese gut lesbar sind. Vielen Dank!
Anschrift:
Carpe diem Stiftung
c/o Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe
Siemensstraße 4
53121 Bonn
Fax: +49 (0) 228 – 24 98 28 0
Antrag auf Einzelfallhilfe direkt stellen
* Pflichtfelder sind mit einem (*) gekennzeichnet.
Hilfen für Institutionen
Selbsthilfeorganisationen oder Fördervereine können Anträge stellen, wenn sie Projekte durchführen möchten, die die Lebensqualität der Patienten verbessern.
Beispielsweise:
- Maßnahmen in hämato-onkologischen Abteilungen von Kliniken
- Einrichtung eines Aufenthaltsraumes für Patienten und Angehörige
- Kostenübernahme einer Lesezirkelmappe
- kleine mobile Sportgeräte
- Anschaffung von Bildern für Patientenzimmer
- WLAN-Router
Fördervoraussetzungen für Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und deren Angehörigen
Fördervereine oder Selbsthilfeinitiativen reichen bitte folgende Unterlagen ein:
- eine kurze Projektbeschreibung mit Erläuterungen zur Zielsetzung
- eine detaillierte Kostenkalkulation bzw. ein Kostenvoranschlag
- den aktuellen (letzten vorliegenden) Freistellungsbescheid
Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis oder eine Rechnung einzureichen.
Bitte nutzen Sie das untenstehende Kontaktformular zur Antragstellung. Hier können Sie unkompliziert alle Dokumente hochladen.
Antrag per Post
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch postalisch oder per Fax zusenden. Geben Sie bitte Ihre Bankdaten und Ihre Telefonnummer für Rückfragen an und achten Sie beim Faxen auf die Übertragungsqualität Ihrer Unterlagen, damit diese gut lesbar sind. Vielen Dank!
Anschrift:
Carpe diem Stiftung
c/o Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe
Siemensstraße 4
53121 Bonn
Fax: +49 (0) 228 – 24 98 28 0
Antrag auf Förderung für Institutionen
* Pflichtfelder sind mit einem (*) gekennzeichnet.
Lesen Sie hier, welche Projekte bereits eine Förderung von uns erhalten haben.